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Vereine

Vereine kommen vornehmlich dann mit dem Steuersystem in Berührung, wenn sie Einnahmen aus wirtschaftlichen Betätigungen erzielen. Vereine sind als Körperschaften bei der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer steuerpflichtig. Soweit sie Umsätze ausführen, unterliegen sie auch der Umsatzsteuer.

Für gemeinnützige Vereine gelten viele Ausnahmen von der Besteuerung. Die Zweckbetriebe gemeinnütziger Vereine sind von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit, ebenso ihre wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe, wenn deren Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer nicht mehr als 35.000 € (ab 2021: 45.000 €) im Jahr übersteigen.

Beschäftigt der Verein Arbeitnehmer, gelten keine besonderen Bestimmungen. Der Verein hat die gleichen Pflichten das Lohnsteuer- und Sozialrecht zu erfüllen wie jeder andere Arbeitgeber auch.

Die Vereinsbesteuerung ist sehr komplex. Sie stellt hohe Anforderungen an die Buchführung und den Jahresabschluss eines Vereins. Hierbei möchte ich Sie gerne wie folgt unterstützen:

  • Buchhaltung
  • Vermögensverwaltung
  • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
  • Ideeller Teil mit steuerlichen Zweckbetrieb
  • Erstellen des Jahresabschlusses
  • Vermögensverwaltung
  • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
  • Ideeller Teil mit steuerlichen Zweckbetrieb
  • Hilfestellung bei Personalfragen (Übungsleiter, Trainer, Spieler, Ehrenamt etc.)
  • Erstellen der Erklärung „Gem 1“
  • Erstellen der Umsatzsteuererklärung